Habe ich Anspruch auf kostenlose Windeln, oder Nahrungsmittel oder zu reduzierten Preisen?
Germany - Hamburg
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Einen grundsätzlichen Anspruch auf kostenlose oder Windeln oder Nahrungsmittel zu reduzierten Preisen gibt es in Deutschland nicht.

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder auf Sozialhilfe, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wenn Sie ihren Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Hausrat usw. nicht ausreichend decken können. Dazu gehört auch eine Erstausstattung für Babys. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen zum Lebensunterhalt erfragen Sie bitte bei den Agenturen für Arbeit oder den zuständigen Sozialämtern in den Bundeländern. Agenturen für Arbeit in Ihrer Wohnortnähe finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/privatpersonen. Das zuständige Sozialamt finden Sie unter http://www.sozialaemter.com/.

 

Haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen können Sie das Angebot an Lebensmitteln der gemeinnützigen „Tafeln“ in Anspruch nehmen.  Einrichtungen der Hamburger Tafeln vor Ort finden Sie unter: http://www.hamburger-tafel.de/hilfseinrichtungen.html

 

Auch die kirchlichen Einrichtungen helfen, wenn Sie in einen finanziellen Engpass geraten.

Was this article helpful?