Geflüchtete erhalten in einigen Bundesländern eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), in anderen Bundesländern werden von den Gemeinden Behandlungsscheine für den Arztbesuch ausgegeben. Asylbewerber erhalten eine ärztliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In allen Fällen sind die Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft von den Leistungen umfasst und werden bezahlt.
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ hilft schwangeren Frauen in Notlagen schnell und unbürokratisch durch ergänzende finanzielle Unterstützung in Verbindung mit individueller Beratung. Schwangere Frauen in Not können Stiftungsmittel erhalten, wenn ihnen nicht genügend Geld zur Verfügung steht, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt sowie die anschließende Pflege und Erziehung des Kindes zu bestreiten. Der Antrag auf finanzielle Hilfen durch die Bundesstiftung Mutter und Kind muss vor der Geburt des Kindes bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.
Um Schwangeren ohne Krankenversicherung den Zugang zu Untersuchungen, ärztlicher Betreuung und natürlich einer sicheren Geburt zu ermöglichen, bietet die Malteser Medizin des Malteser Hilfsdienst e. V. für Menschen ohne Krankenversicherung an 18 Standorten in Deutschland spezielle gynäkologische Sprechstunden und Beratungen an. Ehrenamtliche Ärzte übernehmen die Vorsorgeuntersuchungen und kümmern sich darum, für die Mütter rechtzeitig einen Platz zur Entbindung in einem Krankenhaus zu finden.
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