Muss ich für irgendetwas anderes im Krankenhaus bezahlen?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren

Die Kosten für den Aufenthalt und für die Behandlung des Kindes trägt die Krankenkasse. Bei Asylbewerbern, die keine Gesundheitskarte haben, übernehmen die Sozialämter die Kosten.

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Sie eine Behandlung oder Therapie für Ihr Kind wünschen, die nicht vom Leistungsumfang der Krankenkasse umfasst werden. Die Ärzte im Krankenhaus können Sie darüber informieren.

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