Voraussetzung für eine Kinderbetreuung ist, dass Sie ihr Kind ordnungsgemäß anmelden und damit einen Betreuungsvertrag eingehen.
Einige Bundeländer sehen eine ärztliche Untersuchung vor der Aufnahme in die Betreuungseinrichtung vor. Dieser Nachweis kann auch durch das Gelbe Heft geführt werden, in dem alle vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen sind. Der Nachweis eines Impfschutzes kann aber nicht verlangt werden. In Deutschland gibt es keine Impfpflicht. Daher darf die Einrichtung Ihr Kind nicht ablehnen, wenn das Kind nicht alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat.