Erster Ansprechpartner bei akuter Gefahr ist die Polizeibehörde (Rufnummer 110). Das Jugendamt mit dem ASD (Allgemeinen Sozialen Dienst) ist Ansprechpartner bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII).
In Hamburg können Sie sich auch an das Kinderschutzzentrum Hamburg Kinderschutzzentrum Hamburg oder den Kinder- und Jugendnotdienst Kinder- und Jugendnotdienst wenden.