Darf sich mein Kind an einem öffentlichen Platz alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten?
Germany - Thüringen
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Frei zugängliche Orte wie Parks oder öffentliche Plätze fallen nicht unter das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche können sich hier im Prinzip jederzeit aufhalten, es besteht also kein generelles Verbot des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Hier ist es grundsätzlich die Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass sie nicht in Gefahr geraten.

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