Kann ich Einspruch erheben, falls mein Kind nicht in der Bildungseinrichtung angenommen wird, die ich für es möchte?
Germany - Thüringen
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren

Gegen die Ablehnung Ihres Kindes an einer gewünschten Schule können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist aber nur begründet, wenn im Aufnahmeverfahren Fehler passiert sind, die Ihr Kind benachteiligen. Ist das Aufnahmeverfahren korrekt abgelaufen, wird Ihr Widerspruch abgewiesen. Die ablehnende Entscheidung können Sie dann vor dem Verwaltungsgericht anfechten, das das Verfahren gerichtlich überprüft.

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