Wo erhalte ich Hilfe, wenn mein Kind eine Behinderung hat?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Sachsen

Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung in Sachsen: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/verschiedene-kontaktstellen-in-sachsen.html

 

Zuständig für die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist das Landesamt für Schule und Bildung https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/Sonderpaedagogischen+Foerderbedarf+feststellen-6000483-leistung-0

Standorte finden Sie hier: https://www.lasub.smk.sachsen.de/standorte-3948.html

 

Ansprechpartner für Eltern und Schüler in den Schulen sind speziell ausgebildete Beratungslehrer an den Schulen https://www.bildung.sachsen.de/13361.htm sowie der schulpsychologische Dienst (https://www.bildung.sachsen.de/1278.htm).

 

Die Förderung von begabten und hochbegabten Schülern ist in Sachsen im Schulgesetz verankert.  Es gibt ein System für die Förderung an Grundschulen und Gymnasien (https://www3.sachsen.schule/bzb/begabtenfoerderung-in-sachsen/einordnung/).

 

Ansprechpartner für Eltern und Schüler mit besonderen Begabungen ist die Beratungsstelle zur Begabtenförderung (BzB): https://www3.sachsen.schule/bzb/begabtenfoerderung-in-sachsen/beratungsstelle-zur-begabtenfoerderung-bzb/

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