Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte (Kita) oder in der Kindertagespflege.
Vor dem ersten Geburtstag hat ein Kind dann einen Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kita oder einer Kindertagespflegestelle, wenn Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, weil beide Eltern arbeiten, arbeitsuchend sind oder sich noch in Ausbildung befinden. Darüber hinaus gibt es auch einen Anspruch, wenn die Förderung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist. Das regelt § 24 Absatz 1 im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Wie viele Stunden das Kind betreut werden kann, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Es gibt in Deutschland viele Möglichkeiten der Kinderbetreuung im Alter bis zu drei Jahren:
Krabbelgruppen
Tagesmütter/Tagesväter
Spielkreise
Kinderkrippen
altersgemischte Kindergärten
Für die Teilnahme an diesen Betreuungsangeboten müssen Sie Ihre Kinder vorher anmelden. Manchmal sind die Plätze wegen der großen Zahl interessierter Eltern knapp. Erkundigen Sie sich am besten so früh wie möglich nach freien Plätzen. Die Jugendämter geben Auskunft über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich der jeweiligen Einrichtungen.
Über die Postleitzahlensuche unter www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Kinderbetreuung/kinderbetreuung.html finden Eltern das für sie zuständige Jugendamt mit weiteren Informationen. Zum Beispiel Kita-Verzeichnisse oder Anmeldeformalitäten.
Kindertagesbetreuung in Sachsen:
Eltern können zwischen Einrichtungen der Kinderbetreuung und Angeboten der Kindertagespflege wählen.
Kindertageseinrichtungen sind:
Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren;
Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt;
Die Kindertagespflege findet im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen statt.
Die Anmeldung soll spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger) bei der Leitung der Kindertagesstätte oder der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfolgen. Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht (https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/+Kinderkrippe+Kinder+bis+drei+Jahre+Anmeldung+in+einer+Einrichtung+in+kommunaler+Traegerschaft-6000403-leistung-0)
Kinderbetreuung in Sachsen, allgemeine Informationen: https://www.kita.sachsen.de/angebote-3892.html
Kindertagesstätte finden: https://www.kita-bildungsserver.de/adressen/kindertageseinrichtungen-in-sachsen/
Krippen in Sachsen alphabetisch nach Orten:
Kindergärten in Sachsen alphabetisch nach Orten: