Saarland
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind mündlich oder schriftlich bei der Grundschule an, in deren Schulbezirk die Wohnung des Schülers liegt. Die Anmeldung ist jeweils innerhalb der hierzu festgesetzten Frist vorzunehmen (§ 2 Abs. 1 Allgemeine Schulordnung Saarland). In der Regel erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt, in dem die zuständige Grundschule und der Anmeldetermin genannt wird.
Die Anmeldung in der weiterführenden Schule erfolgt durch die Erziehungsberechtigten innerhalb eines von der Schulaufsichtsbehörde festgelegten Zeitraums, der rechtzeitig bekannt gemacht wird. Bei der Anmeldung ist das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 mit dem Entwicklungsbericht vorzulegen (§ 2 Abs. 1 Aufnahmeverordnung, http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/Sek1AufnV_SL.htm).
Die Termine für die Schulanmeldung sind unter https://www.saarland.de/173569.htm zu finden.