Ist es für die Schule verpflichtend meinem Kind Unterricht in ihrer/seiner Muttersprache anzubieten?
Germany - Saarland
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Schulen sind nicht verpflichtet muttersprachlichen Unterricht anzubieten.

 

Aufgrund der Nähe zu Frankreich wird im Saarland Wert auf den Erwerb der französischen Sprache gelegt. Kinder erhalten in vielen Krippe und Kindergärten eine zweisprachige Erziehung und Bildung auf Deutsch und Französisch. In jedem Fall ist die Fortsetzung der zweisprachigen Erziehung dann in der Grundschule möglich. Das Fach Französisch wird flächendeckend in den Klassenstufen 3 und 4 unterrichtet. An rund einem Viertel der Grundschulen wird Französisch ab Klassenstufe 1 unterrichtet. Es gibt auch Grundschulen mit bilingualen Klassen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund kann im Saarland Unterricht in der jeweiligen Erstsprache von den entsprechenden Konsulaten angeboten werden (http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/AuslKJUntV_SL_P8.htm). Muttersprachlicher Unterricht durch Konsulatslehrkräfte gibt es in Türkische, Italienisch, Serbisch und Kroatisch.

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