Gibt es ein Recht auf religiösen Unterricht?
Germany - Rheinland - Pfalz
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Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Der Religionsunterricht in Rheinland-Pfalz ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen. Damit ist jeder Schüler, der eine öffentliche Schule besucht, grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht seines Bekenntnisses verpflichtet. 

Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme am Religionsunterricht. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres entscheiden die Schülerinnen und Schülern selbst über die Teilnahme. Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben das Fach Ethik als ordentliches Unterrichtsfach (§ 40 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien). https://religion.bildung-rp.de/rechtliche-grundlagen/des-religionsunterrichts.html

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