In Rheinland-Pfalz können Lernmittel selbst gekauft oder aber von der Schule ausgeliehen werden. Alle öffentlichen Schulen bieten den Eltern und den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel auszuleihen. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz ist freiwillig und unterscheidet eine kostenfreie Ausleihe und eine gebührenpflichtige Ausleihe. Bei der unentgeltlichen Ausleihe werden den Schülerinnen und Schülern alle Bücher und Arbeitshefte kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn das Einkommen der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in Schulen integrativ unterrichtet werden. Dazu muss ein Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit gestellt werden. Die Anträge erhalten Sie in der Schule. Den Schülerinnen und Schülern der Förderschulen werden alle Lernmittel und aus pädagogischen Gründen notwendige sonstige Materialien unentgeltlich ausgeliehen.
Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Man muss sich in jedem Schuljahr rechtzeitig für die Schulbuchausleihe anmelden. Die Gebühr für die Ausleihe beträgt pro Schuljahr für einjährig verwendete Schulbücher ein Drittel und für zwei- oder dreijährig verwendete Schulbücher ein Sechstel des aktuellen Ladenpreises (http://lmf-online.rlp.de/fuer-eltern.html und http://lmf-online.rlp.de/kompendium-fuer-schulen-und-schultraeger/rechtliche-grundlagen/landesverordnung.html)
Die Grundausstattung mit persönlichem Schulbedarf für den Schulbesuch (Schultasche, Federmappe, Hefte, Stifte, Malkasten, Sportschuhe usw.) müssen Eltern in Deutschland selbst bezahlen. Weitere Kosten sind das Mittagessen in Höhe von 3 bis 4 Euro täglich. Die Früh- oder Spätbetreuung im Kindergarten und vor oder nach der regulären Schulzeit ist kostenpflichtig. Für die Schülerbeförderung können Fahrtkosten anfallen. Ausflüge, Theaterbesuche und Klassenfahrten müssen von den Eltern bezahlt werden.
Sozial schwache Familien können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Sie erhalten dann einen Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge werden übernommen.