Hamburg
Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten rechtzeitig eine Einladung mit einer Anmeldung zur Grundschule. Das ausgefüllte Anmeldeformular (mit drei Schulwünschen) geben die Eltern an der Schule ihrer Wahl ab. Die Schule benachrichtigt die Eltern rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien, ob ihr Kind dort aufgenommen werden kann. Sollte die Anmeldeschule das Kind aufgrund von Platzmangel nicht mehr aufnehmen können, so wird es an der Zweit- oder Drittwahlschule aufgenommen.
Das Anmeldeformular für die weiterführende Schule erhalten Eltern im Januar zusammen mit dem Halbjahreszeugnis des Kindes. Auf der Anmeldung können drei Schulwünsche angeben werden (Erst-, Zweit-, Drittwahl). Wenn die Erstwunschschule nicht genügend Schulplätze hat, wird das Kind in der Zweitwunschschule oder auch in der Drittwunschschule aufgenommen. Kann keiner der drei Wünsche erfüllt werden, wird das Kind einer Schule in zumutbarer Entfernung vom Wohnort zugewiesen.