Wenn das Kind vor seiner Ankunft in Deutschland in einem anderen Land geboren worden ist, greift das Abstammungsprinzip. Das Kind erhält die Staatsangehörigkeit der Mutter bzw. der Eltern. Ob das Kind auch die Staatsangehörigkeit des Landes erhält, in dem es zur Welt gekommen ist, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Landes ab, in dem es geboren wurde.