Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann.
In Hamburg dauert die Vollzeitschulpflicht elf Schuljahre und wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule erfüllt. Während dieser Zeit müssen die Schüler eine Vollzeitschule besuchen. Nach neun Jahren kann die Schulpflicht aber auch durch den Besuch einer Teilzeitschule (Berufsschule) erfüllt werden.