Bei verheirateten Eltern werden die Vornamen und der Familienname der Eltern, also auch des Vaters bei der Anmeldung des Kindes beim Standesamt in das Geburtenregister und in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen.
Sind Sie nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet, so wird der Name des Vaters in das Geburtenregister aufgenommen und erscheint auch in der in der Geburtsurkunde des Kindes, wenn der Vater eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft gegenüber dem Standesamt oder dem Jugendamt abgegeben hat (siehe oben) und Ausweis/Reisepass und Geburtsurkunde beim Standesamt vorlegt.