In den einzelnen Fächern werden schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) geschrieben. Sie dienen der Überprüfung, ob die Schüler das Lernziel erreicht haben und der Bewertung der Leistungen der Schüler. Auch eine mündliche Überprüfung der Leistungen ist möglich. Alle Leistungsfeststellungen fließen am Ende des Schuljahres in eine Gesamtleistungsbeurteilung ein. Die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern erscheint am Ende des Schuljahres als Note im Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung am Ende des Schuljahres entscheidet darüber, ob das Kind die nächst höhere Klasse besuchen kann oder bei herausragenden Leistungen darüber, ob das Kind auch eine Klasse überspringen kann.
Für bestimmte Schulabschlüsse müssen in der Schule Prüfungen abgelegt werden.
Schulabschlüsse in Hamburg:
Erster allgemeinbildender Schulabschluss
Am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 können Schüler in Hamburg den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erwerben. Voraussetzung für den Erwerb des Abschlusses ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung und ein Notendurchschnitt von mindestens „ausreichend“ in allen Fächern (Deutsch, Mathematik, Englisch).
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In der
Stadtteilschule umfasst die Prüfung für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss auch einen Praxisorientierten Teil.
https://www.hamburg.de/ersten-allgemeinbildender-schulabschluss-2019/
https://www.hamburg.de/contentblob/3013778/179fc5b070414ef87851839a1b87ec5b/data/apo-grundstgy.pdf
Mittlerer Schulabschluss
Am Ende der Klasse 10 kann der mittlere Schulabschluss erworben werden. Für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist eine Teilnahme an der Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit einem Notendurchschnitt von mindestens „ausreichend“ erforderlich.
Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums erhalten den Mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe, wenn sie in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erreichen.
https://www.hamburg.de/mittlerer-schulabschluss-2019/
https://www.hamburg.de/contentblob/3013778/179fc5b070414ef87851839a1b87ec5b/data/apo-grundstgy.pdf
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus einem schulischen und aus einem fachpraktischen Teil. Sie kann durch den erfolgreichen Besuch einer beruflichen Schule und Teilnahme an einer Prüfung erworben werden.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann auch durch erfolgreichen Abschluss der Klasse 11 in der Oberstufe am Gymnasium oder der Klasse 12 der gymnasialen Oberstufe einer Stadtteilschule erworben werden. Der fachpraktische Teil kann dann durch eine Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum mit ausführlichem Praktikumszeugnis, den Nachweis einer mindestens zweijährigen Vollzeitberufstätigkeit oder den Nachweis eines freiwillig abgeleisteten sozialen bzw. ökologischen Jahres mit einem ausführlichen Zeugnis der Einsatzstelle erlangt werden.
https://www.hamburg.de/bsb/fachhochschulreife-voraussetzungen-anerkennung/
Abitur
Das Abitur kann in den Stadtteilschulen nach Klasse 13 in den Gymnasien in Hamburg nach Klasse 12 erworben werden. Die Abiturprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung. In den meisten Fächern gibt es zentrale Prüfungsaufgaben, das heißt, alle Schüler, die in Hamburg das Abitur machen, bekommen in den Prüfungsfächern die gleichen Aufgaben.
https://www.hamburg.de/bsb/zentrale-pruefungen/4027286/artikel-abitur/