Gibt es reguläre (vorgeschriebene) Gesundheitsuntersuchungen, für die mein Kind berechtigt ist oder die nützlich sind?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

In Deutschland gibt es einheitliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Das Programm gewährt jedem Kind von der Geburt bis zum Schulalter einen gesetzlichen Anspruch auf zehn kostenlose Früherkennungsuntersuchungen: die sogenannten U1- bis U9-Untersuchungen. Diese regelmäßigen Untersuchungen helfen, Entwicklungsstörungen und Erkrankungen bei Kindern frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen.

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Schutzmaßnahmen. In Deutschland sind alle Impfungen freiwillig. Es gibt allerdings Schutzimpfungen, die empfohlen werden. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen. Da Infektionskrankheiten für Säuglinge und Kinder besonders gefährlich sind, sollten Sie Ihr Kind bereits im Alter von sechs Wochen zum ersten Mal impfen lassen. Spätestens bis zum Ende des zweiten Lebensjahres sollte Ihr Kind vollständig gegen die wichtigsten Krankheiten geimpft sein.

Daneben werden regelmäßige Kontrollen der Zähne in der zahnärztlichen Praxis empfohlen, damit frühe Anzeichen für Zahnerkrankungen wie zum Beispiel beginnende Karies erkannt und frühzeitig behandelt werden – also auch schon am kindlichen „Milchgebiss“. Spätere bleibende Zähne können sonst gefährdet werden.

Wann welcher Untersuchungs- oder Impftermin ansteht, finden Sie in dieser Übersicht:

Untersuchung                      Alter des Kindes

Impfungen

U1                                                                  Direkt nach der Geburt

U2                                                                  3. bis 10. Lebenstag

U3                                                                  4. bis 5. Lebenswoche

1. Impftermin                                         6. bis 7. Lebenswoche

2. Impftermin                                         ab der 9. Lebenswoche

U4                                                                  3. bis 4. Lebensmonat

3. Impftermin                                         Ende 3./Anfang 4. Lebensmonat

U5                                                                  6. bis 7. Lebensmonat

U6 + 4. Impftermin                              10. bis 12. Lebensmonat

5. Impftermin                                         ab 1 Jahr

6. Impftermin                                         1 Jahr und 3 Monate bis 2 Jahre

U7                                                                  1 Jahr und 9 Monate bis 2 Jahre

Zahnärztliche                                          Ab 2 ½ Jahre wenigstens 3 Untersuchungen im Abstand

Untersuchung                                        von 12 Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

U7a                                                               2 Jahre und 10 Monate bis 3 Jahre

U8                                                                  3 Jahre und 10 Monate bis 4 Jahre

U9                                                                  5 Jahre bis 5 Jahre und 4 Monate

 

Weiter Informationen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungstermine/

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