Mit dem Zug dürfen Kinder bereits ab dem fünften Lebensjahr alleine reisen, in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Straßenbahnen) mit sieben Jahren. Für fünf bis zwölfjährige Kinder besteht bei der Deutschen Bahn die Möglichkeit als angemeldetes unbegleitetes Kind zu reisen.