Kann ich frei entscheiden, ob mein Kind in eine Schule geht oder zu Hause beschult werden kann?
Germany - Hamburg
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

In Deutschland besteht allgemeine Schulpflicht, das bedeutet, alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen zur Schule gehen. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Kinder. Kinder ausländischer Mitbürger oder Staatenlose trifft die Schulpflicht wie alle anderen Kinder auch. Auch religiöse, weltanschauliche, sachliche oder ideologische Gründe stellen keine Ausnahme von der Schulpflicht dar. Auch Kindern von Zirkus-, Schausteller- oder Schifferkindern (Kinder ohne festen Wohnsitz) haben Schulpflicht. Sie müssen in die Schule des jeweiligen Aufenthaltsortes (sog. Stützpunktschulen). Im Winterquartier gehen sie in so genannte Stammschulen, um eine vergleichbar umfangreiche Schulbildung zu ermöglichen.

Hausunterricht ist in Deutschland nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen gestattet, z.B. wenn Kinder wegen einer Behinderung oder Krankheit die Schule nicht besuchen können (Krankenunterricht).

Das Kind muss eine staatliche/öffentliche Schule oder eine staatlich genehmigte Privatschule besuchen.  Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos. Privatschulen verlangen in der Regel ein Schulgeld von den Eltern.

Schicken Eltern ihre Kinder nicht in die Schule, ist das eine Verletzung der Schulpflicht, die mit Geldbuße oder Erzwingungshaft bestraft werden kann.

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