Viele Krankenhäuser bieten die stationäre Aufnahme der Eltern oder "Rooming in bei Kindern" an. Die Eltern oder ein Elternteil können dann im Krankenzimmer oder in der Nähe übernachten.
Auf der Säuglingsstation bezahlt die Krankenkasse das Rooming-in immer, weil sowohl Mutter als auch Kind Patienten sind.
Die stationäre Aufnahme der Eltern kranker Kinder wird aber in der Regel gesondert berechnet und nicht in jedem Fall von den Krankenkassen gezahlt. Laut Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für Rooming-in bei Kindern nur übernommen, wenn der Kinderarzt bzw. der Krankenhausarzt die Notwendigkeit bescheinigt. Gründe könnten sein:
· Die Behandlung kann nur in Anwesenheit der Begleitperson durchgeführt werden.
· Die Kommunikation mit dem Kind ist sonst schwer möglich.
· Durch den Krankenhausaufenthalt sind ohne stationäre Aufnahme der Eltern psychische Schäden beim Kind zu erwarten.
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils im Krankenhaus übernommen werden.