Hat mein Kind einen Anspruch auf Nahrungsmittelzuschuss /-unterstützung?
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Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 12 - 16 Jahren

Hat Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket (http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-bildungspaket.html) bekommen Sie einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder das Mittagessen ist kostenlos.

Die besonderen Regelungen vor Ort erfragen Sie bitte in der Schule Ihres Kindes.

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