Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn ich ein Kind im Altern 0 - 3 Jahren habe?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Kindergeld

Eltern haben bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes einen Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind in Deutschland lebt, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Macht Ihr Kind eine Ausbildung oder studiert es, verlängert sich der Anspruch maximal bis zum 25. Geburtstag. Das Kindergeld wird auf Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit gewährt. Familienkassen in Ihrer Nähe finden Sie über den Familienwegweiser.de http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Kindergeld/kindergeld.html

Das Kindergeld kann auch online beantragt werden über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-online.

 

Mutterschaftsgeld

Sind Sie berufstätig, so gilt für werdende Mütter ab sechs Wochen vor dem Geburtstermin und bis acht Wochen nach der Geburt der Mutterschutz. In dieser Zeit, in der Sie nicht arbeiten dürfen, können Sie mit der ärztlichen Bescheinigung über den Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse das sogenannte Mutterschaftsgeld beantragen.

 

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Auch Eltern, die vor der Geburt nicht berufstätig waren, erhalten Elterngeld. 

 

Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Es empfiehlt sich, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes bei der Elterngeldstelle einzureichen. Die zuständige Elterngeldstelle finden Sie unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11256284/

 

Weitere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie auf der Internetseite Familien-Wegweiser.de http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld,did=75670.html des Bundesfamilienministeriums.

 

Betreuungsgeld

Wenn Sie Ihr kleines Kind selbst betreuen und Sie keine öffentliche Kinderbetreuung nutzen, können Sie einen Anspruch auf Betreuungsgeld haben. Betreuungsgeld kann längstens 22 Monate lang bezogen werden.

 

Einen guten Überblick liefert:
www.hamburg.de/familienwegweiser/118176/finanzielle-hilfen/

 

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