Gibt es einen Dienst, den ich beanspruchen kann, falls ich Unterstützung für mein behindertes Kind benötige?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Familienentlastende oder -unterstützende Dienste (FeD/FuD) sind Betreuungsangebote für Familien, in denen ein Kind mit Behinderung lebt. Fachkräfte kommen ins Haus und übernehmen für ein paar Stunden die Betreuung des behinderten Kindes oder übernehmen zum Beispiel Freizeitaktivitäten oder die Begleitung bei Arztbesuchen. Das Angebot kann tages- oder stundenweise wahrgenommen werden und findet in der Regel in der Wohnung der Familie statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FUD sind zumeist Studierende oder Auszubildende in sozialen Berufen. Angeboten werden die Dienste von Selbsthilfegruppen und Sozialverbänden wie der Caritas. Für die Kostenübernahme gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel die Eingliederungshilfe, Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungsleistungen.

Zudem gibt es Einrichtungen mit Kurzeitpflegeplätzen, wo behinderte Kinder auch für einige Tage oder wenige Wochen gut betreut werden.

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Assistenz, wenn sie ohne fremde Hilfe nicht am Leben in der Gesellschaft, am Berufsleben und am Leben in der Familie teilnehmen können. Es kann sein, dass das Vorliegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung Assistenz in verschiedenen Lebensbereichen notwendig macht.

Eine Assistenz für behinderte Kleinkinder kann z. B für die Kinderbetreuung beantragt werden.

Beratung und Unterstützung finden Sie in Hamburg bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration:
http://www.hamburg.de/kinder-familie/2219892/beratung/

Lebenshilfe Hamburg: https://lhhh.de/was-wir-tun/beratung/

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