Gibt es ein Recht auf religiösen Unterricht?
Germany - Hamburg
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

In Hamburg ist der Religionsunterricht in den allgemeinbildenden öffentlichen Schulen ordentliches Unterrichtsfach und für alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtend.

Eltern dürfen für ihre Kinder bis zum Alter von 14 Jahren entscheiden, ob die Kinder am Religionsunterricht teilnehmen oder vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Ab dem 14 Lebensjahr entscheiden die Schülerinnen und Schüler selbst über die Teilnahme.

Denjenigen Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet werden, wird eine Wahlpflicht-Alternative zum Religionsunterricht in den Bereichen Ethik und Philosophie angeboten (vgl. § 7 Hamburgisches Schulgesetz). 

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