Häufig ist das Mittagessen in Krippe oder Kindergarten in den monatlich zu entrichtenden Beiträgen der Einrichtung enthalten. Teilweise muss das Essen zusätzlich zum Betreuungsentgelt bezahlt werden. Bitte informieren Sie sich bei der Einrichtung vor Ort.
Eltern, die Kinderzuschlag bekommen oder Sozialhilfe erhalten oder Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen wie auch, wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket für seine Kinder bekommen. Eine Leistung aus diesem Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Zuschuss für das Mittagessen in der Kindertagesbetreuung.