Bis zum 18. Lebensjahr ist keine Zuzahlung für den Aufenthalt im Krankenhaus fällig. Für spezielle Untersuchungsmethoden können unter Umständen Kosten anfallen die nicht durch die Krankenkasse gezahlt werden. Bei speziellen Untersuchungen sollte bei der Krankenkasse vor der Behandlung die Kostenübernahme abgesichert werden.