Informationen und Beratung für Eltern von Kindern mit Behinderung finden Sie in Hamburg unter dem Link http://www.hamburg.de/kinder-familie/2219892/beratung/
Schule:
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht auf den Besuch einer allgemeinen Schule. In Hamburg gibt es Integrative Regelklassen in den Grundschulen, in denen auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung unterrichtet werden. In den Integrationsklassen in den Klassenstufen eins bis zehn werden Schülerinnen und Schülern mit einer Sinnesschädigung, einer Körperbehinderung, einer geistigen Behinderung oder einer Autismusspektrumsstörung aufgenommen.
Wahlweise stehen den Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch weiterhin die Förder- und Sprachheilschulen und speziellen Sonderschulen zur Verfügung. In Hamburg gibt es Sonderschulen für folgende sonderpädagogische Förderschwerpunkte: Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, Bildungszentrum für Hören und Kommunikation, Sonderschulen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und Sonderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (http://www.hamburg.de/sonderschulen/).
Für Kinder mit besonderen Begabungen und Hochbegabung gibt es in den Schulen ein Konzept zur Begabtenförderung (http://li.hamburg.de/begabung/ und https://www.bildung-und-begabung.de/begabungslotse/laender-special/laender-special-hamburg/schulische-foerderung-hamburg).
Beratungsstelle für besondere Begabungen in Hamburg: http://li.hamburg.de/bbb/2857812/angebot/