Zur bestmöglichen Unterstützung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gibt es ein umfangreiches Hilfsangebot. Die erforderlichen Hilfen leisten niedergelassene Kinderärztinnen- und -ärzte sowie therapeutische Fachkräfte, ambulante interdisziplinäre Frühförderstellen und überregionale sozialpädiatrische Zentren.
Für die Leistungen der Frühförderung bis zum individuellen Schuleintritt schreibt das Gesetz vor, dass sie einheitlich und gemeinsam auf Grundlage eines Therapieplanes erbracht werden sollen (sogenannte Komplexleistung nach §§ 30 und 56 SGB IX in Verbindung mit der Frühförderungsverordnung). Die Komplexleistung Frühförderung umfasst medizinisch-therapeutische, psychologische, heilpädagogische, sonderpädagogische sowie psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten.
Das Angebot der Einrichtungen der Frühförderung als auch ihre Organisation und Arbeitsweise sind in den einzelnen Bundesländern und auch regional unterschiedlich ausgestaltet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung www.behindertenbeauftragte.de/DE/LS/Themen/KinderJugendlicheFamilien/Fruehfoerderung/Fruehfoerderung_node
Familienratgeber: www.familienratgeber.de.
Weitere Informationen zur Frühförderung in Hamburg erhalten Sie bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: http://www.hamburg.de/fruehfoerderung/