Welche Behörde ist verantwortlich/zuständig Kinder/Jugendliche zu schützen?
Germany - Hamburg
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Erster Ansprechpartner bei akuter Gefahr ist die Polizeibehörde (Rufnummer 110). Das Jugendamt mit dem ASD (Allgemeinen Sozialen Dienst) ist Ansprechpartner bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII).

 

In Hamburg können Sie sich auch an das Kinderschutzzentrum Hamburg Kinderschutzzentrum Hamburg  oder den Kinder- und Jugendnotdienst Kinder- und Jugendnotdienst wenden.

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