Ab welchem Alter kann mein Kind eine Fahrerlaubnis erhalten/einen Führerschein machen?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Die Fahrerlaubnis zum Führen eines Autos oder Motorades bekommen junge Menschen ab 18 Jahren. Jugendliche können den Führerschein im Rahmen der Sonderregelung «Begleitetes Fahren ab 17 Jahre» (BF 17) schon im Alter von 17 Jahren machen.

 

Für die Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahre müssen Jugendliche und Begleitpersonen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten:

  • Fahrschulausbildung und -prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18 Jahren.
  • Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen (Karten-)Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind.
  • Jugendliche dürfen beim BF17 nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitpersonen fahren.
  • Als Begleitung kann sich nur eintragen lassen, wer über 30 Jahre alt ist, mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Pkw-Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
  • Während der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
  • Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.
  • Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung nach der Prüfung. Sie dauert wie bei über 18-Jährigen zwei Jahre.
  • Das absolute Alkoholverbot beim Fahren gilt bis zum 21. Geburtstag.
  • Viele Kfz-Versicherungen müssen informiert werden, wenn ein Auto für das begleitete Fahren ab 17 genutzt wird.
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