Ab welchem Alter kann ich mein Kind zu einer Krabbelgruppe oder Krippe bringen?
Germany - Hamburg
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte (Kita) oder in der Kindertagespflege.

Vor dem ersten Geburtstag hat ein Kind dann einen Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kita oder einer Kindertagespflegestelle, wenn Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, weil beide Eltern arbeiten, arbeitsuchend sind oder sich noch in Ausbildung befinden. Darüber hinaus gibt es auch einen Anspruch, wenn die Förderung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist. Das regelt § 24 Absatz 1 im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Wie viele Stunden das Kind betreut werden kann, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

 

Es gibt in Deutschland viele Möglichkeiten der Kinderbetreuung im Alter bis zu drei Jahren:

Ø    Krabbelgruppen

Ø    Tagesmütter/Tagesväter

Ø    Spielkreise

Ø    Kinderkrippen

Ø    altersgemischte Kindergärten

 

Für die Teilnahme an diesen Betreuungsangeboten müssen Sie Ihre Kinder vorher anmelden. Manchmal sind die Plätze wegen der großen Zahl interessierter Eltern knapp. Erkundigen Sie sich am besten so früh wie möglich nach freien Plätzen. Die Jugendämter geben Auskunft über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich der jeweiligen Einrichtungen.

 

Kindertagesbetreuung in Hamburg:

Allgemeine Informationen: http://www.hamburg.de/kindertagesbetreuung-allgemein/

Jugendämter in Hamburg: http://www.hamburg.de/jugendaemter/

 

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