Was geschieht, wenn ich meinen (Arbeits-)Vertrag kündigen/auflösen will, bevor er zu Ende ist?
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Sorgen der Erwachsenen

Auch Sie als Arbeitnehmer sind an Kündigungsfristen gebunden.

„Ihre Kündigungsfrist kann sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben (§ 622 BGB).  Sie können als Arbeitnehmer gesetzlich mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Diese Frist kann durch den Arbeitsvertrag nicht verkürzt, aber verlängert werden. Eine Verlängerung geht aber nur, wenn der Arbeitgeber sich auch an die längere Frist halten muss.“

https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/


 

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