Es gibt Sexualerziehung in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 (§ 12 Abs. 7 Berlinisches Schulgesetz). Sexualerziehung wird fachübergreifend bzw. fächerverbindend unterrichtet. Die Sorgeberechtigten sind über Ziele, Inhalte und Formen der Sexualerziehung rechtzeitig zu informieren.