In BW erhalten die Eltern mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung. Sie umfasst entweder eine Empfehlung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule/Werkrealschule. Die Schulform Gemeinschaftsschule ist immer mit eingeschlossen.
Mit diesem Zeugnis melden sich die Eltern bei der Schule ihrer Wahl an. Weicht der Elternwunsch von der Schulformempfehlung ab, bieten die weiterführenden Schulen Beratungsgespräche an. Letztlich entscheidet aber im Rahmen vorhandener Aufnahmekapazitäten der Elternwille.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/bergang+in+weiterfuehrende+Schulen-5001333-lebenslage-0