Die Regelung zur Beurlaubung an religiösen Feiertagen findet sich hier: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulBesV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Sie müssen die Beurlaubung für religiöse Feiertage vorab bei der Klassenleitung und der Schulleitung beantragen.