Ist es für die Schule verpflichtend meinem Kind Unterricht in ihrer/seiner Muttersprache anzubieten?
Germany - Baden-Württemberg
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Baden-Württemberg

In den Schulen in Baden-Württemberg findet muttersprachlicher Zusatzunterricht in der Form von Konsulatsunterricht statt, das heißt, die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung liegt in der alleinigen Verantwortung der Herkunftsländer und unterliegt nicht der staatlichen Schulaufsicht. Derzeit wird muttersprachlicher Zusatzunterricht von 14 Herkunftsländern angeboten: Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Italien, Kosovo, Kroatien, Makedonien, Polen, Portugal, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei, Tunesien und Ungarn. Der Besuch des muttersprachlichen Zusatzunterrichts bzw. Zertifizierungsangebote der Konsulate zur Herkunftssprache können im Schulzeugnis oder im Lernentwicklungsbericht dokumentiert werden.

http://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Sprachfoerderung

Was this article helpful?