Kindergarten
Jedes Kind hat ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schulalter hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Es ist aber allein die Entscheidung der Eltern, ob das Kind eine Kita besuchen soll oder nicht. Es besteht in Deutschland keine Kindergartenpflicht.
Schule
Wann ein Kind frühestens die Schule besuchen kann oder muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Länder müssen Kinder vom 6. Lebensjahr an die Schule besuchen. Mit Beginn des Schuljahres (1. August eines Jahres) werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt werden. Die konkreten Regelungen zum Zeitpunkt des Eintritts der Schulpflicht unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern.
Im Baden-Württemberg sind alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig.
Ist das Kind trotz des Alters von sechs Jahren nicht schulreif, kann es - je nach Bundesland - für ein Jahr zurückgestellt werden.
Kinder, die erst nach dem jeweils festgelegten Stichtag für die Einschulung sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Zu klären ist, ob das Kind schulreif ist, d.h. ob es in seiner körperlichen und intellektuellen Entwicklung sowie seiner psychischen Belastbarkeit und Sozialkompetenz so weit ist, dass es vorzeitig am Unterreicht der Grundschule teilnehmen kann.