Do I have to pay for the service, or is there a free option?
Germany - Thüringen
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Do you have a child aged 0-3 or expecting a baby?

Für eine Betreuung müssen Eltern in der Regel Beiträge zahlen. Diese sind regional, aber auch je nach Träger der Einrichtung (Städtischer, konfessioneller oder privater Träger, Elternvereine, Tagesmutter/Tagesväter), unterschiedlich hoch. Es besteht eine bundesweite Pflicht, Elternbeiträge sozial zu staffeln. Wie diese Staffelungen ausgestaltet werden, liegt jedoch in der Verantwortung der Bundesländer. Die Höhe der Beiträge ist meist vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang abhängig. Im Bedarfsfall – zum Beispiel, wenn Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezogen werden – können die Kosten vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden, so dass Eltern nichts bezahlen müssen. Für Geschwisterkinder muss oftmals nicht der volle Beitrag gezahlt werden.

Über die Höhe der Beiträge informieren Sie sich bitte beim Jugendamt oder der Betreuungseinrichtung vor Ort.

 

Thüringen:

Eltern zahlen für die Kinderbetreuung in Thüringen Elternbeiträge. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist in Thüringen ab 2018 gebührenfrei (§ 30 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz -ThürKitaG).

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