Für Ihr Kind gilt eine gesetzliche Schulpflicht. Es muss an allen Tagen in der Schule sein, wenn es nicht krank ist. Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat der Schule. Wenn es wieder gesund ist, geben Sie ihm eine Entschuldigung oder ein ärztliches Attest mit. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind mit einem schriftlichen Antrag freigestellt werden. Dies gilt jedoch nicht für die Tage unmittelbar vor und nach den Ferien.