Die Rechte des Kindes sind in der Kinderrechtskonvention niedergelegt, die 1989 von den Vereinten Nationen beschlossen wurde und auch in Deutschland gilt (http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CRC/crc_de.pdf). Danach haben Kinder z.B. das Recht auf Bildung, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Berücksichtigung des Kindeswillens, auf Schutz der Privatsphäre und Ehre, auf Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung, das Recht auf Förderung bei einer Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, auf Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, auf Schutz vor unzulässiger Kinderarbeit, auf Schutz vor sexuellem Missbrauch und das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen.