Eltern haben als Einzelpersonen und als Gruppe in einer Schule das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie können sich dabei direkt an das Schulministerium, die Bezirksregierungen, die Parteien, den Landtag und an die Medien wenden. Darüber hinaus können sie an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken, in dem sie unter anderem im Rahmen der Mitwirkungsgremien Stellungnahmen abgeben, Vorschläge machen und Anträge stellen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn sie nicht an den Mitwirkungsgremien teilnehmen. Sie haben ein Anspruch auf die erforderlichen Informationen, die ihre Kinder betreffen und das Recht auf individuelle Beratung durch die Lehrer.
Weitere Informationen zur Mitwirkung in Gremien finden Sie unter http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1230.pdf
Eine Broschüre zur Elternmitwirkung steht unter https://lev-thueringen.de/wp-content/uploads/2015/12/LEV_Broschur_barrierefrei_reduziert.pdf