Es besteht eine Pflicht der Eltern zur aktiven Mitwirkung. Eltern sind verpflichtet,
1. das Kind bei der zuständigen Schule anzumelden;
2. dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiges Kind regelmäßig am Unterricht teilnimmt;
3. bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder mit den Lehrern und Lehrerinnen
zusammenzuarbeiten;
4. sich über grundsätzliche und aktuelle Schulfragen durch die Lehrer und Lehrerinnen
informieren zu lassen.
5. bei der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken;
6. die für die Erfüllung der Aufgaben der jeweiligen Schule und der zuständigen Schulbehörde erforderlichen Angaben zu machen.