Kinder sind für Ihre Handlungen ihrem Alter und ihrer Entwicklung gemäß verantwortlich. Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen rechtlich relevanten Altersstufen:
1. Kleinkinder im Alter von 0 – 6 Jahre sind weder zivilrechtlich, noch strafrechtlich verantwortlich.
2. Kinder im Alter von 7 – 13 Jahre sind zivilrechtlich beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB), zivilrechtlich bedingt deliktsfähig (§ 828 II BGB) und tragen keine strafrechtliche Verantwortlichkeit, § 19 StGB
3. Jugendliche im Alter von 13 – 17 Jahre sind zivilrechtlich beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB), zivilrechtlich bedingt deliktsfähig (§ 828 II BGB) und strafrechtlich bedingt strafmündig, § 19 StGB, § 1 II JGG
4. Heranwachsende im Alter von 18 – 20 Jahre sind zivilrechtlich voll geschäftsfähig und deliktsfähig; strafrechtlich gelten Sonderregelungen, §§ 1 II, 105 JGG.
5. Erwachsene ab 21 Jahre sind zivilrechtlich voll geschäftsfähig und deliktsfähig und strafrechtlich voll verantwortlich, sofern nicht §§ 20, 21 StGB eingreift.
Weitere Details unter https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien/materialien-zur-vorlesung-jugendstrafrecht-pdf-dateien/verantwortlichkeit-jugendlicher