Nach § 1619 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Kind, solange es noch in Ihrem Haushalt lebt, verpflichtet, im Haushalt oder in Ihrem Geschäft nach Kräften mitzuhelfen. Das gilt auch für volljährige Kinder, die noch bei den Eltern leben, und gilt selbst dann, wenn Ihr Kind auswärts studiert oder in die Lehre geht.
Kinder sind verpflichtet, keine Schäden zu verursachen. Kinder ab einem Alter von 7 Jahren haften entsprechend ihrer Einsichtsfähigkeit. Sie haften für den eingetretenen Schaden, wenn sie aufgrund von Alter und Reife selbst verantwortlich gemacht werden können.