In Thüringen besteht ein Anspruch auf Schülerbeförderung für Schüler der Grundschule und der Förderschule bis Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern,
für Schüler der weiterführenden Schule bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern.
Ausnahmen gelten für kürzere Strecken, die besonders gefährlich oder wegen einer Behinderung besonders beschwerlich sind. Vorrang hat die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Ist deren Benutzung nicht möglich oder nicht zumutbar, können die Schulträger Schulbusse einsetzen oder private Fahrkosten erstatten (https://buerger.thueringen.de/portal/?AREAID=352332&SEARCHTYPE=PST&SEARCHLETTER=S&SOURCE=PstListAZ&PSTID=355260).
Wenn Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, werden die Kosten für die Schülerbeförderung zwischen Wohnort und Schule übernommen.