Auch wenn das Kind erst wenige Monate alt ist – oder noch jünger -, braucht es eigene Reisedokumente. Es gibt aktuell drei Möglichkeiten, dem Kind ein eigenes Reisedokument zu besorgen.
1. Kinderreisepass: Der Kinderreisepass ist das universelle Reisedokument für Kinder bis
12 Jahren. Einen Kinderreisepass bekommen Sie vor Ort im Einwohnermeldeamt. Er ist
nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig
2. Normaler Reisepass für das Kind (Biometrischer europäischer Reisepass): Der normale
Reisepass kann unabhängig vom Alter für Kinder beantragt werden. Er ist bei einigen
Ländern wie z.B. bei der Einreise in die USA notwendig, da der Kinderreisepass dafür
nicht akzeptiert wird. Der Reisepass muss beim Einwohnermeldeamt beantragt
werden. Bei unter 18 Jahre alten Personen ist aber die schriftliche Zustimmung beider
Erziehungsberechtigten respektive eine Vollmacht des nicht anwesenden
Erziehungsberechtigten erforderlich.
3. Normaler Personalausweis für das Kind: Einen deutschen Personalausweis kann man
für Kinder ab 0 Jahre beantragen. Er gilt für alle Reisen in Länder des Schengen-
Abkommens als gültiges Ausweisdokument. Grundsätzlich ist es aber ratsam, einen
Personalausweis erst für Kinder ab 16 Jahren zu beantragen.
Für Kinder bis 12 Jahren ist der Kinderreisepass die günstigste Lösung.