Die Geburt des Kindes muss auch dann beim zuständigen Standesamt angezeigt werden, wenn sie selbst keine persönlichen Dokumente haben. Die Geburt des Kindes wird im Geburtenregister eingetragen. Können Sie sich nicht durch persönliche Dokumente ausweisen, so werden im Geburtenregister in jedem Fall die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt und das Geschlecht des Kindes eingetragen. Der Name der Mutter und des Vaters können bei Vorlage der persönlichen Dokumente nachgetragen werden.
Ohne Nachweis Ihrer Identität durch persönliche Dokumente stellt Ihnen das Standesamt aber keine Geburtsurkunde für das Kind aus.
Sie sind in jedem Fall verpflichtet, sich die notwendigen persönlichen Dokumente zum Nachweis Ihrer Identität zu beschaffen. Die Einreise und der Aufenthalt ohne gültige Ausweispapiere/ gültigen Reisepass in der Bundesrepublik Deutschland ist strafbar.