Die Geburtsurkunde ist wohl das wichtigste Dokument im Leben eines Menschen. Es beweist die Existenz und Identität. Sie ist der Schlüssel zu allen anderen Ausweisen und Behördengängen.
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Das Kind wird in das Geburtenregister eingetragen.
Viele Krankenhäuser bieten die Möglichkeit, das Kind direkt im Krankenhaus anzumelden. Dann muss die Geburtsurkunde nur beim Standesamt abgeholt werden.
Zur Anzeige der Geburt ist jeder Elternteil des Kindes verpflichtet, wenn er sorgeberechtigt ist. Wenn die Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person dazu verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt Kenntnis hat, wie zum Beispiel Hebammen, Entbindungspflegerinnen, Entbindungspfleger oder Ärztinnen und Ärzte, oder Familienangehörige. Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige der Geburt verpflichtet.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung des Kindes beim Standesamt vorzulegen:
· Geburtsurkunden der Eltern (gegebenenfalls in deutscher Übersetzung)
· Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
· Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Familienbuch (gegebenenfalls in deutscher Übersetzung)
· Geburtsbescheinigung der Klinik
Das Standesamt stellt eine Geburtsurkunde aus, die für den Antrag auf Kindergeld und Elterngeld sowie zur Meldung bei der Krankenkasse oder für religiöse Zwecke (zum Beispiel zur Taufe) benötigt werden.
Zudem teilt das Standesamt die Beurkundung der Geburt der Meldebehörde mit. Dies erleichtert die Ausstellung eines Kinderausweises durch die Pass- und Ausweisbehörde, die hierzu auf die Daten der Meldebehörde zurückgreift. Über die Meldebehörde erhält auch das Bundeszentralamt für Steuern Kenntnis von der Geburt und berücksichtigt dies bei der Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Auch eine Anmeldung bei der Krankenkasse sollte möglichst bald nach der Geburt erfolgen. Die Krankenkasse kann zunächst telefonisch informiert werden, sie schickt dann ein Formular und benötigt eventuell die Geburtsurkunde als Nachweis. Für das Kind erhält man dann eine eigene Versicherungskarte. Das Kind kann auch in die Krankenkasse des unverheirateten Vaters aufgenommen werden. In diesem Fall benötigt dessen Krankenkasse die Vaterschaftsanerkennung.